Gesellschafterstreitigkeiten

Meinungsverschiedenheiten unter Gesellschaftern bergen erhebliches Konfliktpotential und können im schlimmsten Fall zur Insolvenz oder Auflösung des Unternehmens führen.

Streitigkeiten entzünden sich häufig an riskanten oder unabgestimmten Geschäftsführungsmaßnahmen. Auch Fragen der Gewinnverwendung oder Kapitalmaßnahmen sowie die Rechte von Minderheitsgesellschaftern sind streitträchtig. Nachgerade ein „Dauerbrenner“ sind Generationenkonflikte im Zuge der Unternehmensnachfolge.

Konflikte schwelen häufig schon seit längerer Zeit, bevor es zum offenen Streit kommt. Ist dieser einmal ausgebrochen, ist schnelles und konsequentes Handeln erforderlich. Dabei ist es unabdingbar, einem strategischem Konzept folgen. So ist eine gerichtliche Auseinandersetzung nur dann das Mittel der Wahl, wenn der Streit auch zu „gewinnen“ ist. Ist dies nicht der Fall, wird ein Gerichtsverfahren lediglich eine Eskalationsdynamik in Gang setzen, die früher oder später nicht mehr beherrschbar ist.

Ein Gesellschafterstreit ist eine spezielle und komplexe Materie, da jede Gesellschaftsform bestimmte Besonderheiten aufweist, die entsprechend zu berücksichtigen sind. Beispielsweise ist eine Klage im Recht der Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) im Regelfall gegen die Gesellschaft zu richten, während bei den Personengesellschaften (GbR, oHG, KG) in der Regel der oder die Mitgesellschafter verklagt werden müssen. Im Gesellschafterstreit spielt häufig der einstweilige Rechtsschutz (einstweilige Verfügung) eine besondere Rolle, weil mit diesem strategischen Mittel mitunter entscheidende Weichen gestellt werden können. Eine sachgerechte gesellschaftsrechtliche Beratung und Vertretung im Prozess setzt daher nicht nur profunde Kenntnisse des Gesellschaftsrechts voraus, sondern auch die sichere Beherrschung des Verfahrensrechts.

Präzis formulierte und gut durchdachte Verträge (Gesellschaftsverträge, Nebenvereinbarungen, Geschäftsführeranstellungsverträge etc.) können einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Gesellschafterstreitigkeiten leisten, ebenso wie die sorgfältige Auswahl der Mitgesellschafter oder der (Mit-)Geschäftsführer.

Ein Gesellschafterstreit ist für alle Beteiligten ein Minenfeld, bei dem jeder Fehler erhebliche Konsequenzen haben kann. Daher ist allen Beteiligten dringend anzuraten, rechtzeitig qualifizierten anwaltlichen Rat einzuholen, um strategische Fehler zu vermeiden. Als einer der wenigen Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht in Lüneburg berate ich Sie gern bei Gesellschafterstreitigkeiten aller Art.

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