Checkliste Aufhebungsvertrag

Hinweis: Die nachfolgende Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

In einem Aufhebungsvertrag sollten insbesondere die folgenden Punkte geregelt werden:

  • Zeitpunkt und Grund der Beendigung
    Der Beendigungsgrund ist im Zusammenhang mit der möglichen Verhängung einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld von Bedeutung. Achtung: Eine Verkürzung der vom Arbeitgeber zu beachtenden Kündigungsfristen kann zu einer Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld führen.
  • Höhe, Auszahlungszeitpunkt und steuerliche Behandlung einer Abfindung
    Wenn sich die Abfindung nicht in einer bestimmten Bandbreite bewegt, kann dies unter Umständen zur Verhängung einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen. Zu beachten ist auch, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerbegünstigte Auszahlung der Abfindung möglich ist.
  • Freistellung
    Geregelt werden sollten insbesondere der Zeitraum der Freistellung, die Höhe der Bezüge, eine etwaige Rückrufmöglichkeit durch den Arbeitgeber, die Anrechnung von Urlaubsansprüchen und das Verhalten gegenüber Konkurrenzunternehmen.
  • Sonderlösungsrecht des Arbeitnehmers („Turboklausel“)
    In der Praxis wird dem Arbeitnehmer insbesondere bei längerer Freistellung häufig das Recht eingeräumt, das Arbeitsverhältnis einseitig und vor dem eigentlichen Beendigungszeitpunkt zu beenden (z. B. aufgrund eines neuen Beschäftigungsverhältnisses). Für diesen Fall sollte vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer eine Zusatzabfindung in Höhe der Beträge erhält, die der Arbeitgeber aufgrund der vorzeitigen Beendigung spart.
  • Gewinnbeteiligung, Tantiemen, Bonifikationen
  • Rückgabezeitpunkt eines Dienstwagens oder dessen eventuelle Übernahme
  • Urlaub (Abgeltung oder ggf. Anrechnung auf Freistellung?)
  • Arbeitszeugnis
    Nach Möglichkeit sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Note, Schlussformel oder ggf. sogar den gesamten Wortlaut des Zeugnisses verständigen.
  • Sprachregelung
    Insbesondere bei Führungskräften ist es ratsam, sog. „Sprachregelungen“ gegenüber Medien und potentiellen Arbeitgebern zu vereinbaren, um Missverständnisse und negative Publicity zu vermeiden.

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